§ 89 BetrVG - Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz | LexMea
89 betrvg (1) 1 Der Betriebsrat hat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden. 2 Er hat bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversiche....one 789 bet
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 89 Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz ... Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:khi 789
§ 89 Abs. 1 BetrVG gibt dem Betriebsrat das Recht, sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb durchgeführt werden. Praxis-Beispiel Arbeitsschutzausschuss Durch das BAG ist nun geklärt, dass der Betriebsrat den Arbeitgeber nicht ...