89 betrvg Dieser Paragraph regelt die Mitwirkung des Betriebsrats bei der Umsetzung der Vorschriften über Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Umweltschutz im Betrieb. Er enthält auch die Definition des betrieblichen Umweltschutzes und die Pflichten des Arbeitgebers und der zuständigen Stellen..
link vào 789bet az
zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB
bet 789 ph
Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz Kommentar zu § 89 BetrVG Der Betriebsrat hat sich für den betrieblichen Arbeits-, Gesundheits-, Unfall- und Umweltschutz einzusetzen und hierbei mit dem Arbeitgeber und den zuständigen externen Stellen (wie z. B. der Gewerbeaufsicht oder der Berufsgenossenschaft) zusammenzuarbeiten. Er ist zu Besprechungen und Begehungen hinzuzuziehen. Der Arbeitgeber ...
This item is